Pressemitteilung


Berlin, 23. Dezember 2016

Einigung im Apothekenstreit:

Berliner Apothekeninhaber unterwirft sich einstweiliger Verfügung. Benutzung des Namens „Diana“ bleibt ihm für den Betrieb seiner Apotheke damit auch zukünftig untersagt.

Pressemitteilung Northon Rechtsanwälte Diana Apotheken